FAQ - Häufig gestellte Fragen
Unser Angebot wurde konzipiert, um gemeinnützigen Einrichtungen neue Spendenquellen zu erschließen, die Möglichkeiten der Spendengenerierung über das Internet für alle zu eröffnen und um den ehrenamtlichen Helfern Arbeit abzunehmen. Hierfür stellten wir für jede gemeinnützige Organisation eine Spendenseite unter einer frei wählbaren Kurz-Adresse nach dem Muster: www.bildungsspender.de/WUNSCH bzw. www.wecanhelp.de/WUNSCH zur Verfügung. Diese Spendenseite enthält automatisch folgende Funktionen, die alle auch ohne Registrierung genutzt werden können:
1. Einkauf bei 33.695 Shops, die sich bereit erklärt haben, bei Einkauf über unsere Website eine Vergütung zu zahlen. Durch Aufruf der Spendenseite entscheidet der Einkäufer/Nutzer, dass er diese Vergütung der Einrichtung als Spende zur Verfügung stellt (Charity-Kauf). Dies beinhaltet auch eine Produktsuche mit Preisvergleich und eine Gutscheinsuche bei einer Auswahl unserer Partner-Shops.
2. Jede natürliche Person kann mit der Nutzung der gebührenfreien WeCanhelp Mastercard Gelder für die Wunscheinrichtung sammeln. Die Gutschrift erfolgt monatlich zusammen mit der Kreditkartenabrechnung.
3. Ein umfangreiches Online-Spendenformular, das die Einrichtung sofort in die Lage versetzt, Spenden per Lastschrift, PayPal und Kreditkarte entgegenzunehmen. Wir verbuchen die Eingänge und stellen für die Spender eine Spendenbescheinigung aus (automatisch, wenn die Spende über 200 € beträgt, bei darunter liegenden Beträgen, wenn der Spender dies im Spendenformular angegeben hat).
Darüber hinaus hat die Einrichtung die Möglichkeit, sich selbst und ein Spendenprojekt auf unserer Website zu präsentieren.
Die Listung und Einrichtung einer Spendenseite auf unserer Website ist für die Einrichtungen kostenfrei, mit keinen Risiken verbunden und kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wieder beendet werden. Wir werden einer Einrichtung niemals eine Rechnung übermitteln.
Wir leiten alle direkten Spendeneingänge zu 100% an die Einrichtungen weiter. Die Finanzierung erfolgt über die Online-Einkäufe. Hierbei leiten wir 90% an die Einrichtung weiter, 10% verbleiben bei uns zur Kostendeckung.
Bei der Nutzung des Online-Spendenformulars für direkte Spendeneingänge kann der Spendenbetrag um eine Gebühr gemindert werden, die uns der jeweilige Zahlungsdienstleister in Rechnung stellt. Doch auch hier erhalten wir besonders günstige Konditionen.
Völlig kostenfrei ist die Zahlart Lastschrift. Hier können wir den gespendeten Betrag 1:1 gutschreiben.
Spenden per PayPal und Kreditkarte kosten 1,5% des Spendenwertes zzgl. 0,35 €. Bei einer Spende von 100 € können wir der Einrichtung 98,15 € gutschreiben.
Die anfallenden Gebühren der Zahlungsdienstleister werden dem Spender im Formular angezeigt, so dass er sich für einen kostenfreien Zahlweg entscheiden kann.
Stellvertretend für die Einrichtung muss sich eine Kontaktperson kostenfrei als Ansprechpartner bei uns registrieren. Diese muss kein Funktionsträger der Einrichtung sein. Eine engagierte Person reicht hierzu aus. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die Kontaktperson ist für uns der Ansprechpartner vor Ort, wenn es um die Überweisungen der Zuwendungen geht.
Wer bereits Mitglied (registrierter Nutzer) bei uns ist und Ansprechpartner werden möchte, verwendet diesen Link.
Die Kontaktperson trägt bei der Registrierung neben persönlichen Daten auch den Namen der Einrichtung ein, die mitmachen möchte. Bitte dabei auf die korrekte Bezeichnung der Einrichtung achten, da diese immer angezeigt wird. In der Regel listen wir Fördervereine von Kindergärten und Schulen unter dem Kita- bzw. Schulnamen in der entsprechenden Rubrik. Dies erleichtert auch die Auffindbarkeit.
Natürlich benötigen wir auch die Kontodaten für die Überweisung der Zuwendung. Als Kontoinhaber kommen nur der gemeinnützige Träger der Einrichtung, der gemeinnützige Förderverein / Verein oder der Träger in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinde, Stadt, Landkreis, Kirchengemeinde) infrage. Der Eintrag einer Kontoverbindung von einer Privatperson ist nicht zulässig. Der Ansprechpartner ist für die Richtigkeit des Eintrags verantwortlich. Die Kontodaten müssen bei der Registrierung vorliegen. Der Name des Kontoinhabers kann nachträglich nur auf schriftlichen Antrag per Mail geändert werden. Bei Körperschaften des privaten Rechts entspricht dieser dem Namen im Freistellungsbescheid.
Mitmachen können alle Einrichtungen, die in Deutschland als gemeinnützig anerkannt sind. Das sind zum einen alle Einrichtungen, deren Träger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (wie staatliche Kindergärten und Schulen), zum anderen Einrichtungen mit einem privaten, gemeinnützigen Träger in der Rechtsform eines Vereins, einer Stiftung, einer gUG / gGmbH, gAG (z.B. private Kindergärten und Schulen, alle gemeinnützigen Vereine wie z.B. Sportvereine, Umweltschutzvereine, Tierschutzvereine, usw.).
Die Spendenseite wird unbefristet eingerichtet. Wenn das Sammelziel eines Spendenprojekts erreicht wird, kann ein neues Sammelziel festgelegt werden. Die Formulierung eines konkreten Projekts und des Betrags (Sammelziels), der dafür notwendig ist, sind sehr sinnvoll.
Wir empfehlen dringend, zur Transparenz und Motivation der Nutzer ein konkretes Projekt unter einer guten Überschrift zu formulieren. Dabei sollten nichtssagende Allgemeinplätze wie "Zum Wohle unserer Kinder" usw. vermieden werden. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass Einrichtungen, die konkrete Projekte verfolgen, durch Einkäufe, Nutzung der WeCanHelp Mastercard und Spenden häufiger unterstützt werden und erfolgreicher sind. Auch bei der Bennennung eines konkreten Projekts überweisen wir die gesammelten Gelder ohne Zweckbindung. Die korrekte Zuordnung und Verwendung obliegt allein der Einrichtung.
Unser Portal wurde in enger Absprache mit dem Finanzamt so konzipiert, dass die Einrichtungen von uns ausschließlich Spenden erhalten. Deshalb ist es auch zwingend erforderlich, dass wir vor Überweisung einer Spende die Gemeinnützigkeit der Einrichtung prüfen. Liegt ein Gemeinnützigkeitsnachweis nicht vor, kann keine Spende erfolgen. Wenn Verlinkungen von der Website der Einrichtung zu uns erfolgen, ist darauf zu achten, dass nie Shop-Logos von unserer Seite kopiert und auf der Einrichtungsseite eingebunden und verlinkt werden. Hiermit werden zum einen Urheber- und Markenrechte der Shops verletzt, zum anderen kann das Finanzamt bei direkten Shop-Verlinkungen von einer steuerpflichtigen Sponsoringeinbindung ausgehen. Auch bei Einnahmen aus einem "Geschäftsbetrieb" gibt es für gemeinnützige Einrichtungen zwar einen relativ hohen Freibetrag von 45.000 € pro Jahr. Trotzdem sollte auf eine klare Trennung geachtet werden.
In den Einrichtungen wird in der Kommunikation oft verkürzt dargestellt, dass die Shops spenden würden. Dies ist rechtlich allerdings nicht richtig. Formal erhalten wir von den Shops eine Vermittlungsprovision für den Einkauf. Hiervon behalten wir in der Regel 10 % ein. 90 % erhält der Einkäufer quasi als Rückvergütung. Er entscheidet sich bereits vor seinem Einkauf im Shop, an welche Einrichtung er den zur Verfügung stehenden Betrag spenden möchte. Diese Spende ist gleichzusetzen mit dem Klingelbeutel in der Kirche oder der Spendendose. Eine Spendenquittung können wir hierfür leider nicht ausstellen.
Bei direkten Spenden über unser Spendenformular erhält der Spender selbstverständlich ab einem Betrag von 200 € automatisch eine steuerlich absetzbare Spendenquittung. Bei Beträgen unter 200 € stellen wir eine Spendenquittung aus, wenn der Spender dies im Spendenformular als Wunsch angegeben hat.
Projektgruppen sind z.B. gedacht für:
- Untergruppen von Einrichtungen wie z.B. einzelne Klassen einer Schule, Projektgruppen in Kitas, Schulen, Vereinen, einzelne Abteilungen eines Sportvereins usw.,
- engagierte Privatpersonen, die andere für ein bestimmtes Projekt begeistern möchten,
- Firmen, die mit oder ohne ihre Mitarbeiter und Kunden für ein bestimmtes oder zunächst unbestimmtes Projekt sammeln möchten
Mit der Registrierung wird die Verantwortung übernommen, die Projektgruppendaten aktuell zu halten. Ansprechpartner / Initiatoren werden mit dieser Registrierung automatisch auch Mitglied (kostenfrei). Wer bereits Mitglied ist, loggt sich ein und folgt diesem Link.
Projektgruppen müssen selbst nicht gemeinnützig sein.
Eine Projektgruppe kann dieselben Leistungen wie eine Einrichtung nutzen - mit der Einschränkgung, dass gesammelte Gelder ausschließlich einer bei uns gelisteten Einrichtung zugute kommen dürfen. Ist die Wunscheinrichtung noch nicht bei uns gelistet, ist dies jederzeit kostenfrei möglich.
Wir stellen für jede Projektgruppe eine Spendenseite unter einer frei wählbaren Kurz-Adresse nach dem Muster: www.bildungsspender.de/WUNSCH bzw. www.wecanhelp.de/WUNSCH zur Verfügung. Diese Spendenseite enthält automatisch folgende Funktionen, die alle auch ohne Registrierung genutzt werden können:
1. Einkauf bei 33.695 Shops, die sich bereit erklärt haben, bei Einkauf über unsere Website eine Vergütung zu zahlen. Durch Aufruf der Spendenseite entscheidet der Einkäufer/Nutzer, dass er diese Vergütung der Projektgruppe als Spende zur Verfügung stellt (Charity-Kauf). Dies beinhaltet auch eine Produktsuche mit Preisvergleich und eine Gutscheinsuche bei einer Auswahl unserer Partner-Shops.
2. Jede natürliche Person kann mit der Nutzung der gebührenfreien WeCanhelp Mastercard Gelder für die Wunschprojektgruppe sammeln. Die Gutschrift erfolgt monatlich zusammen mit der Kreditkartenabrechnung.
3. Ein umfangreiches Online-Spendenformular, das die Projektgruppe sofort in die Lage versetzt, Spenden per Lastschrift, PayPal und Kreditkarte entgegenzunehmen. Wir verbuchen die Eingänge und stellen für die Spender eine Spendenbescheinigung aus (automatisch, wenn die Spende über 200 € beträgt, bei darunter liegenden Beträgen, wenn der Spender dies im Spendenformular angegeben hat).
Darüber hinaus hat die Projektgruppe die Möglichkeit, sich selbst und ein Spenden-Projekt auf unserer Website zu präsentieren.
Eine Projektgruppe kann jeder Initiator anmelden. Das kann ein Vereinsmitglied, eine prominente Person, ein Firmeninhaber oder dessen Vertretungsberechtigter, jede engagierte Person usw. sein. Die Projektgruppe selbst muss nicht gemeinnützig sein. Gesammelte Gelder müssen aber einem gemeinnützigen Empfänger zugute kommen. Dieser muss bei uns gelistet sein. Ist das noch nicht der Fall, ist die Registrierung einer gemeinnützigen Einrichtung jederzeit kostenfrei möglich.
Die Spendenseite wird unbefristet eingerichtet. Wenn das Sammelziel eines Spendenprojekts erreicht wird, kann ein neues Sammelziel festgelegt werden. Die Formulierung eines konkreten Projekts und des Betrags (Sammelziels), der dafür notwendig ist, sind sehr sinnvoll.
Wir empfehlen dringend, zur Transparenz und Motivation der Nutzer ein konkretes Projekt unter einer guten Überschrift zu formulieren. Dabei sollten nichtssagende Allgemeinplätze wie "Für eine gerechtere Welt" usw. vermieden werden. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass konkrete Projekte durch Einkäufe, Nurzung der WeCanHelp Mastercard und Spenden häufiger unterstützt werden und erfolgreicher sind. Auch bei der Bennennung eines konkreten Projekts überweisen wir die gesammelten Gelder an die begünstigte Einrichtung ohne Zweckbindung. Die korrekte Zuordnung und Verwendung obliegt allein der Einrichtung.
Wir überweisen bis zu zwölf mal jährlich immer bei Erreichen von 200 Euro vorgemerkter Spende (dritter Kasten auf der Statistikseite) bzw. einmal jährlich im November unabhängig vom gesammelten Betrag an die gewünschte Einrichtung. Diese bitte nach dem Login aim Mitgliedsbereich unter Projektgruppendaten bearbeiten => Tab Spendenprojekt auswählen.
Projektgruppen müssen nicht direkt bei der Registrierung eine begünstigte Einrichtung auswählen, sondern können zunächst auch ohne konkretes Ziel sammeln (z.B. innerhalb einer Weihnachtsaktion). Hierfür gilt allerdings eine Befristung von längstens zwei Jahren, da wir selbst gemeinnützig sind und gesammelte Gelder zeitnah verwenden müssen. Dabei wird jeder Geldeingang einzeln nach Kauf- bzw. Spendendatum behandelt. Liegt das Datum über zwei Jahre in der Vergangenheit, führen wir laut unseren AGB diesen Betrag einer oder mehreren gemeinnützigen Einrichtungen unserer Wahl zu.
Im Schnitt liegen die Vergütungen bei fünf bis sechs Prozent. Diese Angabe hat jedoch wenig Aussagekraft, denn die Spannbreite reicht von nur einem bis zu 50 Prozent. Damit man sich einen Überblick verschaffen kann, sind bei den meisten Shop die jeweiligen Konditionen angegeben.
Auch vor jeder Weiterleitung wird über die Vergütungskonditionen des Shops informiert. Die prozentualen Angaben basieren in der Regel auf dem Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer und Versandkosten, da dies für den Anbieter der "wahre" Umsatz ist. Wir versuchen die Vergütungsangaben stets aktuell zu halten. Diese sollen jedoch nur eine grobe Einschätzung ermöglichen und sind ohne Gewähr. Entscheidend ist allein der Betrag, den wir vom Shop erhalten.
Außerdem wird vor jeder Weiterleitung über die Verteilung der Vergütung informiert. Unser Anteil an den Online-Einkäufen liegt bei 10 %. Vergütet ein Shop beispielsweise insgesamt 8 %, erhält hiervon 7,2 % die Einrichtung / Projektgruppe als Spende und 0,8 % fließen in die Finanzierung unseres Angebots.
Bei wenigen Shops ist eine Weitergabe der Vergütung an einzelne Einrichtungen rechtlich oder technisch nicht möglich ist. Die daraus entstehenden Vergütungen fließen vollständig an uns. Trotzdem kommen Einkäufe bei diesen Shops unserer Gemeinschaft insgesamt zugute, denn wir haben uns verpflichtet, nie mehr als 20 % der überwiesenen Spenden eines Jahres an Verwaltungskosten entstehen zu lassen. Darüber hinaus zur Verfügung stehende Gelder werden gespendet und kommen z.B. innerhalb unserer Aktionen den gelisteten Einrichtungen / Projektgruppen zugute. Wir haben schon mehrere Fundraising-Contests und Matchingfunds aufgelegt und unseren Einrichtungen / Projektgruppen hierbei bereits zehntausende Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Unabhängig davon, ob man als registriertes Mitglied oder anonymer Nutzer unterwegs ist, muss man darauf achten, dass die gewünschte Einrichtung / Projektgruppe ausgewählt ist. Die gewählte Einrichtung / Projektgruppe steht permanent im Kopf der Seite.
Aktuell ausgewählt ist: 34. Grundschule Berlin-Friedrichshain
Hier kann die Auswahl geändert werden.
Egal welche Funktion auf unserer Website genutzt wird - bitte darauf achten, dass:
- der Browser Cookies akzeptiert, denn die Einrichtungswahl / Wahl der Projektgruppe wird in einem Cookie gespeichert und zur Erfassung der Einkäufe werden von den Shops in der Regel Cookies verwendet. Cookies müssen nicht nur auf unserer Website sondern AUF ALLEN WEBSITES akzeptiert werden,
- auf der Shop-Seite alle Cookies akzeptieren. Beim ersten Aufruf des Shops findet in der Regel eine Abfrage statt, ob nur notwendige Cookies oder alle Cookies (oder Abstufungen davon) akzeptiert werden sollen. Es müssen ALLE sein.
- keine Werbeblocker wie z.B. AddBlockPlus im Firefox oder die Anti-Banner-Funktion in Kaspersky aktiviert sind. Werbeblocker müssen AUF ALLEN WEBSITES während des Einkaufs deaktiviert werden,
- keine Anonymisierungsfunktionen des Browsers genutzt werden wie z.B. Firfox: Privat-Modus, Edge: InPrivat, Google: Inkognito, usw.,
- vor einem Einkauf am besten alle Browserfenster geschlossen werden und dann über unsere Website zum Shop geklickt wird,
- keine Apps von Shops genutzt werden (bei Nutzung unserer App wird man beim Rausklick bei jedem Shop informiert, ob die App des Shops genutzt werden darf),
- nicht vor oder während eines Einkaufs über andere Websiten zu dem Shop geklickt wird, - Promotion-Gutscheine von anderen Webseiten oder aus Flyern und Katalogen mit dem Bewusstsein eingesetzt werden, dass dadurch die Vergütung und somit die Spende häufig entfällt,
- die Vergütung bei rabattierten Bestellungen von Mitarbeitern, Sammelbestellern und Kunden-werben-Kunden-Aktionen entfallen kann,
- sich die Waren vor dem Klick zum Shop über unsere Website nicht bereits im Warenkorb des Shops befindet. Immer mehr Shops erfassen dies und vergüten nicht, wenn etwas schon mal im Warenkorb gelegen hat.
Sollte es trotzdem nicht klappen, versuch es mit einem anderen Browser oder mit einem anderen Gerät, das sich nicht im selben Netzwerk wie das Gerät befindet, von dem es nicht funktioniert.
Aternativ nutze unsere App zum Einkaufen / Buchen. Hier kann man sich auch app-intern weiterleiten lassen, so dass beim Akzeptieren aller Cookies es in jedem Fall klappen sollte (wenn keine Fremdgutscheine eingesetzt werden oder ein genereller Rahmenvertrag zu rabattierten Preisen führt).
Wurde ein Einkauf trotz dieser Maßnahmen mal nicht erfasst, bieten wir über unser Reklamationsformular eine Nachbuchungsanfrage für viele Shops an. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass man sich vor der Weiterleitung bei uns persönlich einloggt (Login oben rechts).
Es kann vorkommen, dass Einkäufe nicht uns und somit auch nicht der gewünschten Einrichtung / Projektgruppe zugeordnet werden können. In fast allen Fällen sind Einstellungen auf dem Bestellrechner verantwortlich, dass eine Erfassung nicht möglich ist. Bitte auf folgende Dinge achten:
- Das Bestellgerät muss generell Cookies akzeptieren. Keine Ausnahme für unsere Website schaffen. Die Erfassung findet nicht auf unserer Website statt.
- Auf der Shop-Seite alle Cookies akzeptieren. Beim ersten Aufruf des Shops findet in der Regel eine Abfrage statt, ob nur notwendige Cookies oder alle Cookies (oder Abstufungen davon) akzeptiert werden sollen. Es müssen ALLE sein.
- Werbeblocker wie AddBlockPlus müssen während des gesamten Bestellprozesses deaktiviert sein.
- Keine Anonymisierungsfunktionen wie z.B. anonym browsen, Privatmodus usw. verwenden.
- Keine Apps von Shops nutzen. Nur bei Nutzung unserer App werdet ihr bei der Weiterleitung bei jedem Shop informiert, ob ggf. eine Nutzung der Shop-App möglich ist.
- Beim Shop nicht erst einen Warenkorb zusammenstellen und vor dem Bezahlvorgang über unsere Website zum gewünschten Shop klicken.
- Nachdem über unsere Website zum Shop geklickt wurde, keine anderen Seiten mehr aufgerufen, nichts in Suchmaschinen usw. suchen, sondern direkt den Einkauf abgeschließen.
- Keine Promotion-Gutscheine einsetzen, die nicht aus unserer Gutscheinsuche stammen. Insbesondere Gutscheine aus Katalogen, beigefügten Flyern aus anderen Bestellungen usw. können die Vergütung aushebeln. Das Gleiche gilt für "Kunden-werben-Kunden"-Aktionen. Die Shops vergüten nicht doppelt und dreifach. Natürlich sollen Nutzer bei der Bestellung über unsere Website keinen persönlichen Nachteil erleiden. Fremdgutscheine können mit dem Bewusstsein eingesetzt werden, dass hieraus keine Vergütung erfolgt und somit keine Spende fließt. Einen Teil des persönlich erlangten Vorteils, kann man der gewünschten Einrichtung / Projektgruppe natürlich auch über eine direkte Spende zukommen lassen ;)
- Sollte es trotzdem nicht klappen, versuch es mit einem anderen Browser oder mit einem anderen Gerät, das sich nicht im selben Netzwerk wie das Gerät befindet, von dem es nicht funktioniert.
- Alternativ unsere App zum Einkaufen / Buchen nutzen. Diese leitet auf Wunsch appintern weiter, so dass beim Akzeptieren aller Cookies es in jedem Fall klappen sollte (wenn keine Fremdgutscheine eingesetzt werden oder ein genereller Rahmenvertrag zu rabattierten Preisen führt).
Wurde bei einem Shop eingekauft, bei dem innerhalb der Weiterleitung die ausgewählte Einrichtung sich auf "Förderaktionen und Betriebskosten" ändert, handelt es sich um einen Shop, bei dem eine Weitergabe der Vergütung an die gewählte Einrichtung / Projektgruppe rechtlich oder technisch nicht möglich ist. Zudem kann in der Shop-Beschreibung darauf hingewiesen werden, dass nicht alle Waren oder Warengruppen, Buchungen oder Abschlüsse vergütet werden.
Sollten wir durch solche Einkäufe / Buchungen profitieren, kommen die Gelder trotzdem den Einrichtungen zugute. Denn wir haben uns verpflichtet, dass nicht mehr als 20 % der jährlich an die Einrichtungen überwiesenen Spenden an Verwaltungskosten entstehen. Zusätzlich verfügbare Gelder setzen wir zur Förderung von gemeinnützigen Organisationen ein. In mehreren Fundraising-Contests und Matching-Funds (Zuspendenaktionen) haben wir unseren Einrichtungen / Projektgruppen bereits zehntausende Euro zur Verfügung gestellt.
Sollte dennoch ein Einkauf mal nicht erfasst worden sein, können registrierte Mitglieder innerhalb eines Monats nach Einkauf eine Nachbuchungsanfrage stellen. Für eine Nachbuchungsanfrage ist es erforderlich, dass man sich vor der Weiterleitung zum Shop auf unserer Website persönlich einloggt (Login rechts oben). Viele Shops nehmen an unserem Reklamationssystem teil. Bei Shops, die nicht in dieser Liste auftauchen, ist eine Nachbuchungsanfrage leider nicht möglich.
In den meisten Fällen kann der Einkauf nicht erfasst werden, wenn keine Cookies aktiviert sind. Hier möchten wir kurz erläutern, was Cookies sind und wie man Cookie-Einstellungen ändern kann.
Cookie-Einstellungen sind nicht sicherheitsrelevant. Cookies sind kleine Textdateien, die Informationen beinhalten, um den Aufenthalt auf einer Seite komfortabler zu gestalten. D.h. sie dienen z.B. dazu, dass auf der Website der jeweilige Rechner (und nicht der Nutzer) wiedererkannt wird oder sie dienen dazu, sich die vorgenommenen Benutzereinstellungen zu merken. Diese Textdateien werden im Browser (z.B. Firefox, Edge, Chrome, ...) abgelegt.
Bei uns kommen Cookies zum Einsatz, um z.B. die gewählte Einrichtung dauerhaft zu speichern. Werden keine Cookies akzeptiert, ist eine korrekte Einrichtungswahl nicht möglich. Werden Cookies am Sitzungsende gelöscht, kann sich der Browser die gewählte Einrichtung nicht merken. Dann sollte als Startseite die Einrichtung fest mit im Link gespeichert werden. Für die gewählte Einrichtung bitte auf diesen Link klicken.
Wir greifen bei der Erfassung der Einkäufe technisch auf ein System zurück, das im Bereich Online-Marketing eingesetzt wird und seit Jahren zuverlässig arbeitet. Wird ein Browser nach der Installation nicht manuell angepasst oder durch zusätzliche Add-ons (Browsererweiterungen) verändert, sollte die Erfassung problemlos klappen.
Grundsätzlich ist nach dem Klick auf den Suchseiten oder in der Browser-Erweiterung Shop-Alarm immer noch ein weiterer Klick erforderlich, um zum Partner-Shop zu gelangen. Das ist deshalb notwendig, weil die Partner-Shops die automatisierte Weiterleitung verbieten, wenn kein Klick auf einen entsprechenden Link erfolgt.
Um die Cookieeinstellungen des Browsers zu ändern, nutzt man am besten die Hilfe-Funktion des Browsers. Mit dem Suchwort "Cookies" findet man schnell eine Anleitung für die Änderung. In der Regel findet man die Cookie-Einstellungen unter Einstellungen => Datenschutz. Hier sollten möglichst alle Cookies akzeptiert werden.
Sollte dennoch ein Einkauf mal nicht erfasst worden sein, können registrierte Mitglieder innerhalb eines Monats nach Einkauf eine Nachbuchungsanfrage stellen. Für eine Nachbuchungsanfrage ist es erforderlich, dass man sich vor der Weiterleitung zum Shop auf unserer Website persönlich einloggt (Login rechts oben). Viele Shops nehmen an unserem Reklamationssystem teil. Bei Shops, die nicht in dieser Liste auftauchen, ist eine Nachbuchungsanfrage leider nicht möglich.
Wir listen 33.695 Shops- und Dienstleister. Für den Charity-Kauf ist keine Registrierung erforderlich. Der Einkaufspreis ist im Vergleich zum direkten Einkauf nicht höher.
Um die Suche einzugrenzen, kann man auch nur in bestimmten Kategorien suchen oder stöbern.
Viele Online-Shops bieten Gutscheine und Aktionen an, bei denen man sparen kann. Das Angebot reicht von Versandkostenfreiheit bis zu Rabattcodes. Beim Einsatz von Gutscheinen, die von anderen Webseiten, E-Mail-Aktionen, Flyern oder Katalogen stammen, kann die Vergütung entfallen.
Unsere Produktsuche hilft weiter, wenn man zwar weiß, was man einkaufen möchte, aber die Shops nicht kennt, die den Artikel führen.
Uns von Amazon gutgeschriebene Gelder dürfen (und können wir technisch) nicht direkt 34. Grundschule Berlin-Friedrichshain zuordnen. Diese dürfen wir aber sowohl zur Deckung eigener Kosten als auch für Spenden an bei uns gelistete Einrichtungen einsetzen. Die Zuweisung für die einzelnen Einrichtungen hängt von Nutzung der Produktsuchmöglichkeit über uns ab, denn wir möchten, dass wir uns gegenseitig helfen. Wir sind Teil des Amazon-Partnernet, das bei der Vergütung zwischen qualifizierten Käufen und indirekt qualifizierten Käufen unterscheidet. Leiten wir einfach zur Startseite weiter, fällt die Vergütung gering aus. Höher vergütet werden direkte Produktlinks. Um 34. Grundschule Berlin-Friedrichshain bei uns zu unterstützten, solltet ihr also intensiven Gebrauch von unserer Produktsuche machen, denn je mehr Gelder wir von Amazon erhalten, desto mehr können wir über eine "Sonderausschüttung Produktsuche" verteilen. Du kannst einen Suchbegriff eingeben und wir suchen für dich in der Amazon-Datenbank nach dem Produkt. Ggf. werden dir auch noch andere Shops angezeigt, die das Produkt führen. Für 34. Grundschule Berlin-Friedrichshain ist das der spendenbringendste Weg, da so unsere Produktsuche intensiver genutzt wird. Wir erfassen wie hoch die Nutzung der Produktsuche mit Weiterleitungen zu Amazon ist und weisen 34. Grundschule Berlin-Friedrichshain dann monatlich anteilig Gutschriften als "Sonderausschüttung Produktsuche" zu. Alternativ leiten wir dich nach der Eingabe deines Suchbegriffs zum besten Treffer direkt auf Amazon.de.
Sollte 34. Grundschule Berlin-Friedrichshain aus der Nutzung der Produktsuche eine Gutschrift erhalten, wird diese auf der Statistikseite als "Sonderausschüttung Produktsuche" gekennzeichnet. Es finden monatlich Ausschüttungen nachträglich immer zur Monatsmitte des Folgemonats statt.
Übrigens: Wenn du bei Amazon mit der WeCanHelp Mastercard zahlst und / oder diese als Hauptzahlungsmittel hinterlegst, erlöst du für 34. Grundschule Berlin-Friedrichshain auch bei jedem Amazon-Kauf eine Spende.
Zum Hintergrund: Seit im Januar 2023 bekannt wurde, dass Amazon Smile eingestellt wird, sind wir mit Amazon im Gespräch, wie wir die bis 30. September 2016 bestehende Partnerschaft wieder aufleben lassen können. Generell ist Amazon Deutschland daran interessiert, die Förderung eurer Einrichtungen über uns wieder zu ermöglichen, doch leider wird dies von der Konzern-Zentrale untersagt. Wir dürfen Amazon zwar einbinden, aber die gesammelten Gelder dürfen keiner Einrichtung im direkten Zusammenhang mit dem Kauf zugeordnet werden. Vereinbart ist, dass wir Gelder von Amazon sowohl zur Deckung eigener Kosten als auch für Spendenaktionen an bei uns gelistete Einrichtungen verwenden dürfen.
Da Vereine im Partnerprogramm von Amazon nicht aufgenommen werden, dürfen wir auch eine Einbindung wie zu Zeiten von Amazon Smile, als Einrichtungen ihre Amazon-Smile-Links bei uns hinterlegen konnten, nicht wieder anbieten. Einkäufe bei Amazon finden allerdings trotzdem statt. Damit diese für uns alle nutzbar werden, haben wir uns entschlossen, Amazon auf diese Weise einzubinden.
Die Daten für den WeCanHelp Mastercard Antrag werden direkt bei uns erfasst.
Eine Registrierung als Mitglied bei uns ist hierfür nicht erforderlich. Gespeicherte Daten werden einen Monat nach der Übermittlung an unsere Partnerbank Advanzia wieder gelöscht, falls bei der Beantragung nicht gleichzeitig eine Registrierung erfolgt. Davon ausgenommen sind E-Mail-Adresse, Handy-Nummer, eine generierte Karten-Nummer und die unterstütze Einrichtung sowie bei registrierten Mitglieder die Nutzernummer.
OHNE Nutzerregistrierung bei uns, ist dauerhaft die bei Antragstellung begünstigte Einrichtung als Empfänger gespeichert. Eine spätere Registrierung und Verknüpfung mit der eigenen Mastercard ist aber möglich.
Als registrierter Nutzer siehst du die monatlichen Gutschriften auch in deiner persönlichen Statistik. Die Gutschrift erhält in diesem Fall immer die Einrichtung, die zum Zeitpunkt der Gutschrift im Mitgliedsaccount ausgewählt war.
Mit der WeCanHelp Mastercard unterstützt man bei jeder Zahlung eine Einrichtung seiner Wahl bei weltweit über 100 Millionen Akzeptanzstellen. Die WeCanHelp Mastercard ist dauerhaft gebührenfrei. Zudem ist eine kostenfreie Reiseversicherung enthalten, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde.
Vorteile der WeCanHelp Mastercard:
- Spende bei jeder Zahlung
- dauerhaft keine Jahresgebühr
- keine Gebühr bei Auslandseinsatz
- gratis Reiseversicherungen
- Abrechnung per Rechnung oder Lastschrift
Wir empfehlen die WeCanHelp Mastercard auch bei anderen Zahlungsdienstleistern wie PayPal, Amazon Pay usw. als Zahlungsmittel zu hinterlegen. Dann fließt auch beim Einsatz dieser Zahlungsdienstleister automatisch eine Spende.
Auch Discounter wie Aldi, Lidl, Penny, Netto usw. und Supermärkte wie Edeka, Rewe, Kaufland, Real usw. sowie Drogerien wie dm, Rossmann usw. akzeptieren Mastercard als Zahlungsmittel. Tankstellen, Bekleidungsketten, Elektronikketten, Restaurants, Reisebüros usw. sind schon lange Akzeptanzstellen. Die WeCanHelp Mastercard kann also im alltäglichen Leben immer zum Einsatz kommen - und so als Spendensammelkarte für die Wunscheinrichtung eingesetzt werden.
Ja, das ist möglich. Du musst deine bisherige Mastercard bei der Advanzia Bank kündigen und deine letzte Kartenrechnung begleichen. Danach kannst du bei uns einen Antrag auf eine WeCanHelp Mastercard stellen. Da du kein Neukunde mehr für die Advanzia Bank bist, entfällt die Startspende.
Der Antrag wird von uns in Echtzeit an unsere Partnerbank Advanzia übermittelt. Es findet direkt eine Prüfung deiner Antragsdaten statt. In den meisten Fällen können wir dich direkt zur Legitimationsprüfung weiterleiten. Sollte das nicht der Fall sein, erhältst du nach Antragsabschluss eine E-Mail direkt von der Advanzia Bank. Du kannst die Legitimationsprüfung auch später durchführen. Du erhältst sowohl von der Advanzia Bank als auch von uns eine E-Mail mit dem Link zur Legitimationsprüfung (bitte ggf. auch die Ordner "Spam" und "unbekannter Absender" kontrollieren).
Nach erfolgreicher Identifizierung und digitaler Unterschrift erhältst du deine WeCanHelp Mastercard innerhalb von zwei Wochen per Post. Die PIN-Nummer wird aus Sicherheitsgründen separat verschickt.
Im Rahmen des Kartenantrags prüft die Advanzia Bank die Kreditwürdigkeit (Schufa, CEG). Die Bank kann innerhalb der Prüfung deinen Kartenantrag auch ablehnen. Hierauf haben wir keinen Einfluss. Rückfragen hierzu kann nur die Bank beantworten. Hier findest du die Kontaktmöglichkeiten.
Die erste Abrechnung der WeCanHelp Mastercard ist immer nach Rechnungsstellung bis zum 20. des Monats per Überweisung zu begleichen. Bitte dabei genau auf die Angaben auf der Abrechnung achten. Jeder Kunde hat eine individuelle IBAN, auf die überwiesen werden muss. Als Verwendungszweck ist "Mastercard" anzugeben. Die Kreditkartenkontoverbindung findet man auch unter mein.advanzia.com => Angaben zum Konto. Die Umstellung auf das Lastschriftverfahren sollte nach Rechnungsbegleichung / Gutschrift auf dem Kreditkartenkonto bis zum Monatsende erfolgen. Die Lastschrifterteilung gilt immer erst ab dem Folgemonat!
Da bei Zahlungsverzug und Nutzung der Teilrückzahlungsoption hohe Zinsen in Rechnung gestellt werden, sollte man nach der Begleichung der ersten Abrechnung die Zahlung auf das Lastschriftverfahren umstellen.
Hierzu einloggen unter
https://mein.advanzia.com
oder in der App der Advanzia Bank.
Im Menü "Lastschrift" auswählen. Es stehen nur Konten zur Auswahl, von denen zuvor eine Überweisung auf das Kreditkartenkonto erfolgt ist. Daher bei der ersten Überweisung darauf achten, dass die IBAN verwendet wird, von der auch der Lastschrifteinzug erfolgen soll.
Bitte unbeding darauf achten, dass man die volle Rückzahlung (GESAMTBETRAG) auswählt, da dies nicht voreingestellt ist!
Dann das Lastschriftmandat und AGB bestätigen.
Anschließend erfolgt die Zusammenfassung. Wichtig ist, dass hier "Gesamtbetrag - Gesamter monatlich fälliger Betrag" steht.
Die Umstellung auf Lastschrifteinzug ist nach Begleichung der ersten Abrechnung möglich, sobald der Zahlungseingang per Mail von der Advanzia Bank bestätigt wurde. Nach dem "Beenden" kann man sich das Lastschriftmandat herunterladen.
Sollte man versehentlich doch Teilzahlung gewählt haben, kann dies mit Klick auf "Bearbeiten" korrigiert werden.
Das ist individuell natürlich sehr unterschiedlich. Laut Statistischem Bundesamt gibt ein Haushalt mit Kindern im Schnitt monatlich rund 3.480 € aus, beim durchschnittlichen Haushalt, bei dem auch Alleinlebende und Alleinerziehende mit ausgewertet werden, sind es rund 2.500 €. Davon lässt sich natürlich nicht alles mit der WeCanHelp Mastercard bezahlen. Über die Häfte der Ausgaben entfallen allerdings auf Positionen im Alltag, die problemlos mit der WeCanHelp Mastercard bezahlt werden können. Dazu gehören Lebensmittel und Getränke, Bekleidung und Schuhe, Möbel, Haushaltsgeräte und Baumarktartikel, Ausgaben im Bereich Verkehr, wie Tankfüllungen, Bahnfahrkarten, Flugtickets, Nahverkehrstickets, Taxis usw., Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie Beherbergungs- und Gaststättenleistungen. Ein Haushalt mit Kindern kann also ohne größere Anstrengungen pro Jahr 50 €, der Durchschnittshaushalt 35 € Spenden für die Wunscheinrichtung erlösen (Grundlage der Berechnung ist die Standardvergütung in Höhe von 0,23 % bei jeder Zahlung).
Ganz wichtig: Das Einkaufsverhalten muss niemand ändern, nur statt bar oder mit einer anderen Karte muss mit der WeCanHelp Mastercard bezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Gutscheine eingelöst, Punkte gesammelt oder an anderen Werbeaktionen teilgenommen wird. Auch bei unseren Partner-Shops fließt diese Vergütung zusätzlich!
Es erfolgt eine monatliche Abrechnung der WeCanHelp Mastercard durch unsere Partnerbank Advanzia. Nach dieser Abrechnung erhalten wir eine Info, welche Gutschrift wir für welche Mastercard spenden können. Dabei wird uns NICHT die Kreditkartennummer übermittelt, sondern eine von uns vergebene Kartennummer, die bei der Advanzia Bank zusätzlich hinterlegt wird.
Die monatlichen Gutschriften dienen zunächst nur zur Information. Die tatsächliche Abrechnung, bei der wir von der Bank die Spendengelder erhalten, findet einmal jährlich im Januar statt. Monatliche Gutschriften werden also im laufenden Jahr in der Statistik als vorgemerkt angezeigt und stehen dann Anfang Februar zur Überweisung bereit.
Ja das ist möglich.
Das Kreditlimit fällt zu Beginn immer etwas niedriger aus, da noch keine Kundenbeziehung besteht und zunächst das Zahlungsverhalten der Neukunden abgewartet wird. Allerdings kann das Kreditlimit, nachdem regelmäßige Zahlungseingänge vermerkt wurden, bereits nach wenigen Monaten erhöht werden. Dies geschieht automatisch. Um das Kreditlimit zu erhöhen, können auch weitere Angaben zu Berufsstand, Schuldenstand, Einkommenshöhe, etc. nachgereicht werden. In diesem Fall bitte per Kontaktformular unter mein.advanzia.com schreiben.
Einfach bei der nächsten Zahlung die WeCanHelp Mastercard als neues Zahlungsmittel hinterlegen:
Schritt 1:
Schritt 2:
Anschließend die WeCanHelp Mastercard als Standardzahlungsmittel verwenden.
Eventuell wurde das Googlekonto schon mit einem PayPal-Konto verknüpft. In diesem Fall kommt beim ersten Start evt. diese Anzeige:
In diesem Fall trotzdem auf "Karte hinzufügen" klicken. Wurde das Google-Konto noch nicht mit einem Zahlungsmittel verknüpft, erscheint diese Ansicht:
Bei Klick auf "Jetzt einrichten" wird direkt nach der Kreditkartennummer gefragt. Diese und alle weiteren Angaben eintragen und die Daten speichern. Evt. andere hinterlegte Zahlungsmittel zur Sicherheit löschen.
Die WeCanHelp Mastercard kann ganz einfach bei Apple Pay eingebunden werden. Hierzu im ersten Schritt auf dem iPhone die Wallet-App wählen und "Hinzufügen" oder - falls schon eine Kreditkarte hinterlegt ist - "+" wählen.
Anschließend die Advanzia Bank auswählen.
Den weiteren Anweisungen folgen und die Daten der WeCanHelp Mastercard erfassen. Um die Daten zu verifizieren wird eine SMS an die hinterlegte Handy-Nummer gesendet. Danach den Vorgang abschließen und schon kann es losgehen.
Die WeCanHelp Mastercard einfach als Standard-Zahlungsmittel verwenden.
Schritt 1:
Hier klicken, um Zahlungsarten bei Amazon zu ändern
Schritt 2:
Schritt 3:
Schritt 4:
Am besten andere (bisherige) Zahlungsmethoden löschen. Ab diesem Zeitpunkt werden immer Spenden gesammelt, wenn bei Amazon eingekauft oder Amazon Pay als Zahlungsmethode in anderen Shops verwendet wird.
Ja, die Gutschriften werden uns vorgemerkt monatlich übermittelt. Es wird immer die Einrichtung begünstigt, die bei Einspielung der Monatsgutschrift im Mitgliedsaccount ausgewählt ist. Einfach nach dem Login über die Einrichtungssuche oder einen Direktlink eine andere Einrichtung auswählen. Es erscheint ein Popup und nach Bestätigung ist diese dann im Mitgliedsaccount hinterlegt.
WeCanHelp Mastercard Nutzer, die sich bislang nicht bei uns registriert haben, können dies nachträglich tun. Wichtig ist dabei, dass exakt dieselbe E-Mail-Adresse verwendet wird, die auch beim Ausfüllen des Kartenantrags verwendet wurde. Die WeCanHelp Mastercard wird dann anhand der Mail-Adresse zugeordnet. Der Vorgang dauert etwa ein bis zwei Tage. Die Änderung der begünstigten Einrichtung gilt natürlich immer nur für die Zukunft.
Nein, das ist nicht möglich. Da die WeCanHelp Mastercard aber komplett gebührenfrei ist, kann natürlich für jedes Haushaltsmitglied über 18 Jahren eine eigene Karte beantragt werden. Das hinterlegte Girokonto für den monatlichen Ausgleich der Kartenabrechnung kann identisch sein.
Ist die WeCanHelp Mastercard verloren oder gestohlen worden, muss die Sperrung so schnell wie möglich über die App oder dem Kundenportal der Advanzia Bank erfolgen. Die Kundenhotline der Advanzia Bank erreichst du unter 0800 880 1120 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder unter +49 345 2197 3030 aus dem Ausland.
Sicherheitsanfrage: Falls das Sicherheitssystem der Advanzia Bank eine risikobasierte Transaktion auf deiner Karte erkennt, wird deine Karte automatisch gesperrt und du erhältst eine separate E-Mail / SMS von der Bank dazu.
Identifizierung: Falls eine Identifizierung deiner Person notwendig sein sollte, wird deine Karte automatisch gesperrt und du erhältst eine separate E-Mail von der Bank dazu.
Ausbleibende Zahlung: Bei nicht ausreichendem / keinem Ausgleich einer Rechnung wird deine Karte automatisch gesperrt, bis du wieder eine entsprechende Einzahlung auf dein Kreditkartenkonto tätigst.
Postalische Unzustellbarkeit: Falls die Bank dir Dokumente (PIN, Karte, Rechnung etc.) per Post zusendet und diese als unzustellbar zurückgesendet werden, wird deine Karte automatisch gesperrt und du erhältst eine separate E-Mail von der Bank dazu.
Falsche PIN-Eingabe: Wenn du deine PIN mindestens 3 Mal falsch eingegeben hast (unabhängig vom Zeitraum), wird deine Karte gesperrt und du musst zwecks Entblocken oder Neuversand einer PIN die Kundenbetreuung der Bank kontaktieren.
Falsche Eingabe Transaktions-Code: Falls du mindestens 3 Mal deinen Transaktions-Code falsch eingibst, wird deine Karte für gewisse Online-Transaktionen gesperrt. Du wirst darüber während des Einkaufs über die Händlerseite informiert.
Für die Kontaktaufnahme mit der Advanzia Bank stehen vier Wege zur Verfügung.
1. Per Kontaktformular unter mein.advanzia.com
2. Per Mail unter service@advanzia.com
3. Telefonisch unter 0800 880 1120 oder +49 345 219 730 30
4. Per Post: Advanzia Bank, Postfach 4108, D-54231 Trier
Es gibt unter Umständen noch weitere Fragen rund um die WeCanHelp Mastercard, die von der Advanzia Bank herausgegeben wird. Einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog stellt die Bank hier zur Verfügung:
mein.advanzia.com
Mit der WeCanHelp awa7® Visa Kreditkarte unterstützt man bei jeder Zahlung eine Einrichtung seiner Wahl bei weltweit über 100 Millionen Akzeptanzstellen. Für die WeCanHelp awa7® Visa Kreditkarte wird keine Jahresgebühr berechnet.
Vorteile der WeCanHelp awa7® Visa Kreditkarte:
- Spende bei jeder Zahlung
- keine Jahresgebühr
- keine Gebühr bei Auslandseinsatz
- gebührenfrei Bargeld an Automaten weltweit außer in Deutschland
- Teilzahlungsoption kann deaktiviert werden
Wir empfehlen die WeCanHelp awa7® Visa Kreditkarte auch bei anderen Zahlungsdienstleistern wie PayPal, Amazon Pay usw. als Zahlungsmittel zu hinterlegen. Dann fließt auch beim Einsatz dieser Zahlungsdienstleister automatisch eine Spende.
Auch Discounter wie Aldi, Lidl, Penny, Netto usw. und Supermärkte wie Edeka, Rewe, Kaufland, Real usw. sowie Drogerien wie dm, Rossmann usw. akzeptieren Visacard als Zahlungsmittel. Tankstellen, Bekleidungsketten, Elektronikketten, Restaurants, Reisebüros usw. sind schon lange Akzeptanzstellen. Die WeCanHelp awa7® Visa Kreditkarte kann also im alltäglichen Leben immer zum Einsatz kommen - und so als Spendensammelkarte für die Wunscheinrichtung eingesetzt werden. Um eine WeCanHelp awa7® Visa Kreditkarte beantragen zu können, benötigst Du bei uns einen kostenfreien Mitgliedsaccount.
Nach Ausfüllen aller Daten auf der AWA7-Website prüft die kartenherausgebenende Hanseatic Bank, ob du eine WeCanHelp awa7® Visa Kreditkarte erhältst. Wenn ja kannst du mit der Identitätsprüfung weitermachen. Videoident und Postident sind möglich
Anschließend erhältst du die WeCanHelp awa7® Visa Kreditkarte und separat auch die Kreditkarten-PIN sowie die Daten zum Login auf der Homepage. Nach dem ersten Login auf der Homepage der Hanseatic Bank kannst du dann auch die App der Bank nutzen.
Logge dich hierzu bei der Hanseatic Bank ein und gehe unter "Services" auf "In Teilen zahlen". Wähle dort als Tilgungssatz 100% aus und klicke auf "Weiter". Die Eingabe musst du mit einer TAN mit Klick auf "Einrichten" bestätigten.
Alternativ geht es auch in der App der Hanseatic Bank unter "Karten- und Kontoservice" => "Meine Rate". Dort den Schieber bis ganz nach rechts auf 100% ziehen und mit "Jetzt speichern" bestätigen.
Das ist individuell natürlich sehr unterschiedlich. Laut Statistischem Bundesamt gibt ein Haushalt mit Kindern im Schnitt monatlich rund 3.480 € aus, beim durchschnittlichen Haushalt, bei dem auch Alleinlebende und Alleinerziehende mit ausgewertet werden, sind es rund 2.500 €. Davon lässt sich natürlich nicht alles mit der WeCanHelp awa7® Visa Kreditkarte bezahlen. Über die Häfte der Ausgaben entfallen allerdings auf Positionen im Alltag, die problemlos mit der WeCanHelp awa7® Visa Kreditkarte bezahlt werden können. Dazu gehören Lebensmittel und Getränke, Bekleidung und Schuhe, Möbel, Haushaltsgeräte und Baumarktartikel, Ausgaben im Bereich Verkehr, wie Tankfüllungen, Bahnfahrkarten, Flugtickets, Nahverkehrstickets, Taxis usw., Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie Beherbergungs- und Gaststättenleistungen. Ein Haushalt mit Kindern kann also ohne größere Anstrengungen pro Jahr 50 €, der Durchschnittshaushalt 35 € Spenden für die Wunscheinrichtung erlösen (Grundlage der Berechnung ist die Standardvergütung in Höhe von 0,23 % bei jeder Zahlung).
Ganz wichtig: Das Einkaufsverhalten muss niemand ändern, nur statt bar oder mit einer anderen Karte muss mit der WeCanHelp awa7® Visa Kreditkarte bezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Gutscheine eingelöst, Punkte gesammelt oder an anderen Werbeaktionen teilgenommen wird. Auch bei unseren Partner-Shops fließt diese Vergütung zusätzlich!
Die Vergütung bei Zahlungen mit der WeCanHelp awa7® Visa Kreditkarte beträgt 0,23% des Kartenumsatzes. Alle bargeldlosen Zahlungen fließen mit ein, nicht jedoch Barabhebungen (z.B. an Geldautomaten). Die Gutschrift erfolgt erfolgt kalenderjährlich im März / April des Folgejahres. Es wird immer die Einrichtung begünstigt, die bei Einspielung der Jahresgutschrift im Mitgliedsaccount ausgewählt ist.
Ja das ist möglich.
Ja. Es wird immer die Einrichtung begünstigt, die bei Einspielung der Jahresgutschrift im Mitgliedsaccount ausgewählt ist. Einfach nach dem Login über die Einrichtungssuche oder einen Direktlink eine andere Einrichtung auswählen. Es erscheint ein Popup und nach Bestätigung ist diese dann im Mitgliedsaccount hinterlegt.
Wir stellen allen Einrichtungen / Projektgruppen ein leistungsfähiges Online-Spenden-Formular zur Verfügung, das viele Zahlwege beinhaltet. Wir reichen direkte Spenden zu 100% weiter. Bei den einzelnen Zahlwegen können jedoch Kosten anfallen, die der jeweilige Zahlungsdienstleister uns in Rechnung stellt und die Spende etwas schmälern. Hier die einzelnen Zahlwege im Überblick:
Direkte Spenden werden ebenfalls zunächst als "vorgemerkte Gutschrift" angezeigt, denn wir müssen sicherstellen, dass der Spendenbetrag auch wirklich real bei uns auf dem Konto eingeht und auch vom Spender nicht mehr zurückgebucht werden kann. Generell werden auch direkte Spenden zunächst der Einrichtungs / Projektgruppe bei uns (wie alle anderen Eingänge auch) gutgeschrieben und nicht sofort an die Einrichtung weitergeleitet.
Bei Spenden per Lastschrift, PayPal und Kreditkarte erfolgt die Bestätigung nach der gesetzlichen Widerrufsfrist von 8 Wochen. Wir leiten 100 % des vom Zahlungsdienstleister erhaltenen Spendenbetrags weiter. Lastschriften sind gebührenfrei, Gebühren fallen bei PayPal und Kreditkartenzahlungen in Höhe von 1,5% zzgl. 0,35 € an. Diese werden im Spendenformular auch ausgewiesen, so dass der Spender angeregt wird, einen gebührenfreien Zahlweg zu wählen.
Auch Dauerspenden sind möglich. Der Spender wählt hierbei einen Turnus (monatlich, vierteljährlich, habjährlich, jährlich) aus und erhält vor jeder Abbuchung eine Benachrichtigung per E-Mail. In dieser ist ein Link zur Beendigung der Dauerspende enthalten. Dauerspenden werden ausschließlich per SEPA-Lastschrift ausgeführt, da wir diese kostenfrei anbieten können. Beträge zwischen 10 und 1.000 € sind als Dauerspende möglich.
Wir bieten auch HTML-Codes und Vorlagen an, um das Spendenformular oder Spendenbuttons in die eigene Homepage einzubinden.
Spender haben im Spendenformular die Möglichkeit, eine Spendenquittung (rechtlich korrekt: Zuwendungsbescheinigung) für ihre Spende anzufordern. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass das Finanzamt Spenden bis 300 € auch ohne Spendenbescheinigung anerkennt (Kontoauszug reicht als Nachweis). Wird im Spendenformular angegeben, dass eine Spendenquittung gewünscht wird, stellen wir unabhängig von der Spendenhöhe eine Spendenquittung aus. Bei Spenden über 300 € erhält der Spender in jedem Fall eine Spendenquittung.
Wir sind dazu berechtigt, Spendenquittungen in elektronischer Form zu erstellen. Der Spender erhält die Spendenquittungen als PDF-Dokument per E-Mail. Die Zusendung erfolgt ca. zwei bis drei Monate nach Eingang der Spende, da wir erst Widerrufsfristen abwarten müssen. Wir bitten um Verständnis, dass es keine Möglichkeit gibt, die Zusendung der Spendenquittung zu beschleunigen. Gegebenenfalls landet die Mail wegen des PDF-Anhangs auch im Spam-Ordner des E-Mail-Accounts.
Wichtig für Einrichtungen und Projektgruppen: Für über uns erhaltene direkte Spenden dürfen nur wir dem Spender eine Spendenbescheinigung ausstellen, da die Spende zunächst auf unser Konto geht. Sofern der Spender der Übermittlung seiner persönlichen Daten zugestimmt hat, kann der Ansprechpartner der Einrichtung / Projektgruppe diese im Account herunterladen. Damit ist auch ein persönlicher Dank möglich.
Wir nehmen direkte Spenden für die Einrichtungen / Projektgruppen stellvertretend entgegen und verbuchen diese auf den eigenen Konten. Wir müssen daher sicherstellen, dass die über das Online-Spendenformular erfassten Spenden auch tatsächlich auf unseren Konten eingehen. Darüber hinaus gibt es bei bestimmten Zahlungswegen Rückgabefristen, in denen der Spender ohne Angabe von Gründen seine Spende widerrufen kann.
Eingänge per Lastschrift, PayPal und Kreditkarte werden nach zwei Monaten als bestätigte Gutschrift angezeigt, da der Spender dem Einzug zwei Monate lang widersprechen kann.
Wir überweisen monatlich ab 200 € Spendenguthaben und im November ohne Betragsgrenze. Auf diese Art gewährleisten wir, dass aktive Einrichtungen, die viel Geld gesammelt haben, schneller die Überweisungen erhalten. Andererseits würde ein unnötiger Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten entstehen, wenn wir Einrichtungen, die z.B. 120 € pro Jahr sammeln, diesen Betrag in zwölf Überweisungen á 10 € zukommen lassen würden.
Der Überweisungsbetrag der nächsten Spende wird unter Vorgemerkte Spende auf der Statistikseite der Einrichtung ausgewiesen. Hierin sind alle bestätigten und teilstornierten Gutschriften, die vor rund zwei Monaten diesen Status erhalten haben, (denn solange dauert es, bis wir tatsächlich den Betrag real von den Shops erhalten) sowie alle direkten Spenden mit Status "bestätigt" enthalten.
Der Überweisungsbetrag entspricht NICHT dem Projekt-Spendenstand. Um einen zum Einkauf möglichst zeitnah aktualisierten Spendenstand anzeigen zu können, enthält der Projekt-Spendenstand Summen, die uns innerhalb von ein bis vier Tagen nach dem Einkauf von den Partner-Shops angekündigt, aber noch nicht endgültig gutgeschrieben wurden. Da eingeräumte Widerrusfristen und Zahlungsziele zu beachten sind, kann der Spendenstand auch wieder fallen, da natürlich für zurückgegebene oder nicht bezahlte Waren keine Vergütungen fließen.
Projektgruppen erhalten selbst keine Überweisung des gesammelten Betrages, sondern müssen eine begünstigte Einrichtung bestimmen, die die Spende erhalten soll. Diese bitte nach dem Login im Mitgliedsbereich unter Projektgruppendaten bearbeiten => Tab Spendenprojekt auswählen.
Projektgruppen müssen nicht direkt bei der Registrierung eine begünstigte Einrichtung auswählen, sondern können zunächst auch ohne konkretes Ziel sammeln (z.B. innerhalb einer Weihnachtsaktion). Hierfür gilt allerdings eine Befristung von längstens zwei Jahren, da wir selbst gemeinnützig sind und gesammelte Gelder zeitnah verwenden müssen. Dabei wird jeder Geldeingang einzeln nach Kauf- bzw. Spendendatum behandelt. Liegt das Datum über zwei Jahre in der Vergangenheit, führen wir laut unseren AGB diesen Betrag einer oder mehreren gemeinnützigen Einrichtungen unserer Wahl zu.
Wenn Einrichtungen ihre Gemeinnützikeit nachgewiesen und Projektgruppen eine begünstigte Einrichtung ausgewählt haben, die den Gemeinnützigkeitsnachweis erbracht hat, können gesammelte Gelder NICHT verfallen.
Da wir selbst gemeinnützig sind und gesammelte Gelder zeitnah verwenden müssen, dürfen wir allerdings längstens zwei Jahre Gelder für die Einrichtungen / Projektgruppen aufbewahren. Fehlt der Gemeinützigkeitsnachweis einer Einrichtung für längere Zeit oder hat eine Projektgruppe keine begünstigte Einrichtung ausgewählt, müssen wir gesammelte Gelder anderweitig einem gemeinnützigen Zweck zuführen. Dabei wird jeder Geldeingang einzeln nach Kauf- bzw. Spendendatum behandelt. Liegt das Datum über zwei Jahre in der Vergangenheit, leiten wir laut unseren AGB diesen Betrag einer oder mehreren gemeinnützigen Einrichtungen unserer Wahl weiter.
Das ist sehr unterschiedlich. Für viele Artikel im Versandhandel wird ein Widerrufsrecht gewährt. Darüber hinaus räumen manche Shops längere Rückgabefristen ein.
Generell gilt, dass die Gutschrift erst dann bestätigt wird, wenn der Rechnungsbetrag beglichen ist und es keine Rückgabe- oder Teilrückgabemöglichkeiten mehr gibt. Darüber hinaus kann die Abarbeitung der Gutschriften auch gesammelt z.B. einmal im Monat erfolgen. Besonders lang kann es bei Reisen, Flug-, Mietwagen- und Hotelbuchungen dauern, denn viele Anbieter bestätigen die Gutschrift erst nach Reiseantritt.
Eine Nachfrage an uns zu richten, warum eine Gutschrift noch nicht bestätigt wurde, ist in der Regel nicht sinnvoll. Wir haben auf die Bearbeitungsfristen keinen Einfluss und bekommen zum Bearbeitungsstatus von den Shops auch keine weitergehenden Informationen.
Insgesamt findet man auf der Statistikseite der Einrichtung vier verschiedene Spendenstandsangaben.
1. Bereits überwiesene Spenden: Hier wird der Betrag zusammengefasst, der der Einrichtung bereits von uns überwiesen wurde.
2. Vorgemerkte Spende: Hierin sind alle bestätigten und teilstornierten Gutschriften von Shops, der WeCanHelp Mastercard sowie alle direkten Spenden mit Status "bestätigt" enthalten.
3. Projekt-Spendenstand: Hierin sind alle vorgemerkten UND bestätigten Gutschriften der Partner-Shops, der WeCanHelp Mastercard und eingegangene Spenden enthalten. Der Projekt-Spendenstand ist immer sehr aktuell, da hier direkte Spenden sofort und die meisten tagesaktuell getätigten Einkäufe und Buchungen einfließen.
4. Gesamt-Spendenstand: Hierin sind alle Geldeingänge und vorgemerkte Gutschriften seit der Registrierung enthalten.
Damit wir Spenden an die Einrichtung überweisen können, muss zuvor die Gemeinnützigkeit nachgewiesen werden. (Projektgruppen müssen die Gemeinnützigkeit nicht nachweisen, da an diese die Spendenbeträge nicht überwiesen werden. Die von einer Projektgruppe gewählte Einrichtung, der die gesammelten Gelder zugute kommen sollen, muss natürlich auch ihre Gemeinnützigkeit nachweisen.) Die Spendenprojekt-Seite ist bereits vor Übermittlung des Gemeinnützigkeitsnachweises nutzbar, sobald diese freigeschaltet wurde. Der Ansprechpartner der Einrichtung / Projektgruppe wird über die Freischaltung per E-Mail benachrichtigt.
Beispiel 1:
Beispiel 2:
Name der Einrichtung: Ulmen-Grundschule (staatliche Schule)
Name des Kontoinhabers / Zahlungsempfängers: Trägerbezirk - Marzahn-Hellersdorf (Berlin)
In diesem Fall muss der Träger oder die Schulleitung auf dem Deckblatt bestätigen, dass der Zahlungsempfänger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Gemeinnützigkeit nachgewiesen

Die Kennung ist eine 9-stellige Nummer ähnlich einer Kunden- oder Kontonummer. Diese verwenden wir, um die Einrichtungen eindeutig zu identifizieren. Die Kennung steht auf der Projektseite jeder Einrichtung / Projektgruppe im Bereich Unsere Einrichtung unterhalb der Kontoverbindung.
Die Kennung der momentan ausgewählten Einrichtung / Projektgruppe (34. Grundschule Berlin-Friedrichshain) lautet: 210247003.
Grundsätzlich muss es eine Person geben, die uns als Ansprechpartner / Spendenhelfer für jede gelistete Einrichtung / Projektgruppe zur Verfügung steht. Klar ist auch, dass dies über Jahre hinweg nicht immer dieselbe Person sein wird.
Der bisherige Ansprechpartner möchte die Einrichtung / Projektgruppe an ein anderes bei uns registriertes Mitglied übergeben. Dazu muss sich der bisherige Ansprechpartner einloggen. Im Mitgliedsbereich gibt es die Auswahlmöglichkeit "Einrichtungsadministration übergeben" bzw. "Projektgruppenadministration übergeben". Auf der Übersichtsseite kann man anschließend die Einrichtung / die Projektgruppe auswählen, die man übergeben möchte. Hierzu muss die hinterlegte E-Mail-Adresse des bei uns registrierten Mitglieds bekannt sein, an die die Einrichtung / Projektgruppe übergeben werden soll. Das Mitglied erhält daraufhin eine E-Mail zur Übernahme der Einrichtung / Projektgruppe und muss diese akzeptieren. Erfolgt die Annahme nicht innerhalb einer Woche, bleibt der alte Ansprechpartner bestehen.
Ist der neue Ansprechpartner, an den die Einrichtung / Projektgruppe übergeben werden soll, bei uns bislang noch nicht registriert, muss er sich zunächst als Mitglied registrieren (vollständige Adressangabe erforderlich), um die Einrichtung übernehmen zu können. Uns muss der Wechsel des Ansprechpartners darüber hinaus nicht separat mitgeteilt werden. Beim Klick auf den Übernahmelink bitte darauf achten, dass man sich zuvor bei uns persönlich eingeloggt hat, da sonst die Übernahme nicht möglich ist!
Besteht kein Kontakt mehr zum bisherigen Ansprechpartner, können wir nach der Nutzerregistrierung die Einrichtungsadministration übergeben. Hierzu ist es erforderlich, dass sich eine vertretungsberechtigte Person legitimiert (z.B. beim Verein durch Kopie des Vereinsregisterauszugs, bei gGmbHs der Geschäftsführer oder Gesellschafter usw.) und um Übergabe der Einrichtung bittet.
Das Logo und auch ein Titelbild für die Spendenprojekt-Seite können nach erfolgter Freischaltung der Einrichtung / Projektgruppe im Mitgliedsbereich unter Einrichtungsdaten bearbeiten bzw. Projektgruppendaten bearbeiten hochgeladen werden. Sollte das Bild nicht als jpg, png oder gif vorliegen oder wenn Probleme auftreten, können Logo und Titelbild auch per E-Mail an uns übermittelt werden. Es ist darauf zu achten, dass Logo und Titelbild nicht die Urheber- und / oder Markenrechte Dritter verletzen.
Der Ansprechpartner der Einrichtung / Projektgruppe kann den Projekt-Spendenstand auf "0" zurücksetzen, indem er im Mitgliedsbereich unter Einrichtung bearbeiten bzw. Projektgruppe bearbeiten als Sammeldatum das heutige Datum eingibt, denn der Projekt-Spendenstand enthält nur Gutschriften, die ab einem bestimmten Datum (dem Sammeldatum) eingegangen sind. Dies ist notwendig, um für ein bestimmtes Ziel und einen bestimmten Betrag sammeln zu können. Auf den realen Geldfluss und die Spende an die Einrichtung hat dies keine Auswirkungen. Spenden werden natürlich auch dann überwiesen, wenn das Sammelziel nicht erreicht wird. Wenn für ein neues Projekt gesammelt werden soll, kann der Ansprechpartner die Projekt-Überschrift und die Projekt-Beschreibung einfach überschreiben.
Zunächst einmal: Eine Registrierung als Mitglied ist kostenfrei. Eine Registrierung ist erforderlich, wenn man Ansprechpartner für eine Einrichtungen / Projektgruppe werden möchte.
Darüber hinaus stehen Mitgliedern bestimmte Komfortfunktionen zur Verfügung, die ohne Registrierung nicht abbildbar sind.
Registrierte Nutzer haben die Möglichkeit:
- eigene Lieblings-Shops zusammenzustellen,
- Wunschlisten mit Produkten anzulegen und diese mit Freunden, Schenkern zu teilen,
- eine individuelle Statistik mit Gutschriften der Partner-Shops, der WeCanHelp Mastercard und den eigenen, direkten Spenden einzusehen,
- Informationen über erfolgte Gutschriften per Mail und / oder Push-Nachricht erhalten,
- Reklamationen abzusenden (bei den meisten Partner-Shops möglich), falls eine Bestellung mal nicht erfasst werden konnte.
Auch wenn man sich als Mitglied registriert, werden die im Profil bereitgestellten Daten ausschließlich dazu verwendet, die Komfortfunktionen anzubieten. Wir werten die Daten auch zu eigenen Zwecken nicht aus, da hieran kein Interesse besteht. Dass die Daten in keiner Weise weitergegeben oder verkauft werden, versteht sich von selbst. Lies bitte hierzu auch unsere Datenschutzerklärung.
Konnte ein Einkauf nicht erfasst werden, liegt dies in der Regel an Geräte- und Browsereinstellungen, die während der Weiterleitung von unserer Website zum Partner-Shop die Speicherung notwendiger Informationen unterdrücken. Empfohle FAQ hierzu: Wie muss ich einkaufen, damit mein Einkauf erfasst wird?
Eine Reklamation / Nachbuchungsanfrage können ausschließlich registrierte Nutzer einleiten. Voraussetzungen hierfür sind:
- der Einkauf liegt mindestens fünf Tage aber nicht länger als fünf Wochen zurück,
- der Anfragende muss am Einkaufstag eingeloggt über unsere Website zum Shop gelangt sein,
- der Anfragende muss bestätigen, dass er nach dem Klick zum Shop auf unserer Website außer die Shopseite keine andere Website (insbesondere Suchmaschinen, Preisvergleiche, Gutscheinseiten) aufgesucht hat.
Wir sammeln Nachbuchungsanfragen aller Nutzer und leiten diese zweimal im Monat weiter. Diese werden den Partner-Shops zur Prüfung eingebucht und erscheinen oftmals erst dann in der Statistik, wenn die Prüfung abgeschlossen und die Gutschrift bestätigt wurde. Dies kann unter Umständenden mehrere Wochen, teils leider sogar Monate dauern. Wurde eine Nachbuchungsanfrage vom Partner-Shop abgelehnt, erscheint diese in der Regel nicht in der Statistik und wir können darüber hinaus nichts weiter tun. Eine nochmalige Anfrage ist nicht zulässig.
Viele Partner-Shops nehmen an dem Nachbuchungsanfragesystem teil. Ist der Shop in der angezeigten Liste nicht enthalten, ist eine Reklamation nicht möglich.
Uns entstehen Kosten durch den Betrieb und die Weiterentwicklung der Internetseite, der Verwaltung der Partner-Shops, Ansprechpartner, Nutzer und die mit der Verteilung der Zuwendungen an die Einrichtungen unmittelbar zusammenhängende Buchführung. Um diese Kosten zu decken, werden die durch Einkäufe der Nutzer ausgelösten Spenden aufgeteilt. 90 % erhält die gewählte Einrichtung und 10 % gehen an uns. Ebenso verhält es sich bei der WeCanHelp Mastercard.
Gutschriften aus direkten Spenden werden zu 100% an die gewählte Einrichtung / Projektgruppe weitergeleitet. Die durch diese Angebote entstehenden Kosten werden durch Direktspenden an uns, Spenden aus Rückvergütungen durch Einkäufe von Nutzern, die uns unterstützen möchten und Zusatzrückvergütungen der Partner-Shops, die keiner bestimmten Einrichtung zugeordnet werden können, gedeckt.
Sollte insgesamt mehr Geld als 20% des Gesamtspendenaufkommens eines Spendenjahres bei uns zur Verfügung stehen, wird dieser Betrag an gemeinnützige Einrichtungen gespendet oder fließt in Aktionen zur Erhöhung des Spendenvolumens der Einrichtungen. Hier haben wir beispielsweise schon mehrere Fundraising-Contests und Aktionen, bei denen Charity-SMSen und direkte Spenden erhöht wurden, durchgeführt. Bislang wurden hierfür bereits zehntausende Euro aufgewendet.
Transparenz ist eines unserer wichtigsten Ziele. Alle Fakten sind jedem jederzeit zugänglich. Wir veröffentlichen die kompletten Jahresabschlüsse, sobald diese fertig gestellt wurden. Zusammen mit dem Jahresabschluss wird auch der zugegangene Freistellungsbescheid veröffentlicht, sobald dieser vorliegt.
Jahresabschlüsse und Freistellungsbescheide:
Jahresabschluss 2022
Jahresabschluss 2021
Jahresabschluss 2020
Jahresabschluss 2019
Jahresabschluss 2018
Jahresabschluss 2017
Jahresabschluss 2016
Jahresabschluss 2015
Jahresabschluss 2014
Jahresabschluss 2013
Jahresabschluss 2012
Jahresabschluss 2011
Jahresabschluss 2010
Jahresabschluss 2009

Bswch
Bswch gehört zu den erfolgreichsten Charity-Kauf-Plattformen in Deutschland. Das Prinzip: Ohne Mehrkosten beim Shoppen helfen. Du startest deine Einkäufe bei 33.695 Shops bei uns, kaufst wie gewohnt ein und wählst eine von 13.876 Einrichtungen oder Projektgruppen aus, die finanziell mit Hilfe des Geldes der Shops unterstützt wird. Auch mit Nutzung unserer WeCanHelp Mastercard und direkten Spenden ist eine Unterstützung möglich. 8,95 Mio. € wurden bereits gesammelt.